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Bürgschaftsprogramme - Bürgschaft ohne Bank

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Investitionsort in Sachsen.

  • Was wird gefördert?
    Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

  • Wie wird gefördert?
    Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 160 sowie für Nachfolgefinanzierungen bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 520.

Zielgruppe
Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Investitionsort in Sachsen.

Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Maximale Bürgschaftshöhe
Bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 160.
Bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 520 für Nachfolgefinanzierungen.

Regelverbürgung
80% bei allen Finanzierungsarten für Existenzgründer und jungen Unternehmen (</= 5 Jahre) sowie bei Wachstums-/Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (> 5 Jahre)
60% bei Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (> 5 Jahre)

Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Förderdarlehen/Baumaßnahmen 23 Jahre und bei Betriebsmittel bis zu 8 Jahre, nicht überschreiten.

Bearbeitungsgebühr (einmalig)
nach Bewilligung 1,0% des Kredites  zzgl. USt.

Bürgschaftskonditionen (p.a.)
Bürgschaftshöhe > 70% / Bürgschaftsprovision 1,50% des valutierenden Kredites zzgl. USt.
Bürgschaftshöhe 70% / Bürgschaftsprovision 1,30% des valutierenden Kredites zzgl. USt.
Bürgschaftshöhe 60% / Bürgschaftsprovision 1,10% des valutierenden Kredites zzgl. USt.

Sicherheiten
soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter

Antragsweg
Der Antrag wird bei Bürgschaftsbank Sachsen GmbH gestellt.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger (Hausbank oder Leasinggesellschaft) und dem Bürgen Bürgschaftsbank, wonach dieser für einen Schuldner (Kreditnehmer oder Kreditnehmendes Unternehmen) haftet.

Wer ist die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH?

Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) ist ein öffentich gefördertes Spezialkreditinstitut.

Gesellschafter der BBS sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Durch Rückbürgschaften von Bund und Freistaat ist die Bürgschaftsbank Bestandteil der Wirtschaftsförderung in Sachsen.

Was sind die Aufgaben der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH?

Die Aufgabe der BBS ist es, als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von Unternehmen jeglicher Größenklasse der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Sachsen mit Bürgschaften zu sichern

Was kostet eine Bürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des verbürgten Kredites und eine jährliche Bürgschaftsprovision von max. 1,5 % bezogen auf den valutierenden Kreditbetrag.

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