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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger (Hausbank oder Leasinggesellschaft) und dem Bürgen Bürgschaftsbank, wonach dieser für einen Schuldner (Kreditnehmer oder Kreditnehmendes Unternehmen) haftet.
Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) ist ein öffentich gefördertes Spezialkreditinstitut.
Gesellschafter der BBS sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und die Versicherungswirtschaft. Durch Rückbürgschaften von Bund und Freistaat ist die Bürgschaftsbank Bestandteil der Wirtschaftsförderung in Sachsen.
Die Aufgabe der BBS ist es, als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von Unternehmen jeglicher Größenklasse der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Sachsen mit Bürgschaften zu sichern
Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des verbürgten Kredites und eine jährliche Bürgschaftsprovision von max. 1,5 % bezogen auf den valutierenden Kreditbetrag.
Nach Kündigung der Kredite durch die Hausbank und nach Verwertung der Sicherheiten tritt die BBS gegenüber der Hausbank aus ihrer Bürgschaft für den verbleibenden Schaden ein (Ausfallbürgschaft). Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr werden über die Hausbank Rückzahlungsvereinbarungen getroffen.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, denen wegen fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Bürgschaft wird in der Regel (außer beim Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB") vom Unternehmer über seine Hausbank beantragt. Die Kreditinstitute arbeiten mit der BBS eng zusammen. Beim BoB-Programm stellt der Unternehmer den Antrag direkt bei der BBS.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Bürgschaftsbetrag € 2,5 Million nicht überschreiten darf.
Die BBS trägt das Ausfallrisiko für das Kreditinstitut bis max. 80 Prozent des Kreditbetrags. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko übernehmen.
Die BBS kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung bereits ausgereichter Kredite sowie von Umschuldungen ausgeschlossen.
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien )gewährt werden.
KMU-KriterienJa, Bürgschaften kommen sowohl für Förderkredite (z.B. der KfW-Mittelstandsbank) als auch für Hausbankkredite in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur beim Programm "Bürgschaft ohne Bank BoB" möglich. Der Unternehmer kann den Antrag direkt - ohne eine Hausbank - bei der BBS stellen und sich nach Zusage der Bürgschaft eine Hausbank seiner Wahl suchen.
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