Durch das Programm „Agrar-Bürgschaft“ können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des nicht gewerblichen Gartenbaus (z.B. Baumschulen), für Aquakultur und Fischwirtschaft, für Agrar- und Ernährungswirtschaft und für erneuerbare Energien (außerhalb EEG-Förderung) für Investitionen über ihre Hausbanken spezielle Bürgschaften von der BBS erhalten.
Zielgruppe
Bestehende kleine und mittelständische Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme unter € 43 Mio. aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichen Gartenbau.
Kreditverwendung
Investitionen und Übernahmen im Rahmen der LR-Kreditprogramme, z.B. Erwerb eines Agrarbetriebes, Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche, Nachfolgeregelungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen und Betriebsmittel.
Maximale Bürgschaftshöhe
50% oder 70% des Kredites / T€ 750.
Konditionen
Keine Bearbeitungsgebühr.
Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonitätseinschätzung der Hausbank im risikogerechten Zinssystem.
Sicherheiten
soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter
Sonstiges
Weitere Informationen unter www.agrarbuergschaft.de
Antragsweg
Der Antrag wird direkt über Ihre Hausbank gestellt.