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Bürgschaftsprogramme - Agrar-Bürgschaft

Agrar-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Bestehende kleine und mittelständische Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme unter € 43 Mio. aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichen Gartenbau.

  • Was wird gefördert?
    Investitionen und Übernahmen im Rahmen der LR-Kreditprogramme, z.B. Erwerb eines Agrarbetriebes, Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche, Nachfolgeregelungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Die Bürgschaftshöhe beträgt 50% oder 70% des Kredites / T€ 750.

Durch das Programm „Agrar-Bürgschaft“ können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des nicht gewerblichen Gartenbaus (z.B. Baumschulen), für Aquakultur und Fischwirtschaft, für Agrar- und Ernährungswirtschaft und für erneuerbare Energien (außerhalb EEG-Förderung) für Investitionen über ihre Hausbanken spezielle Bürgschaften von der BBS erhalten.

Zielgruppe
Bestehende kleine und mittelständische Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme unter € 43 Mio. aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichen Gartenbau.

Kreditverwendung
Investitionen und Übernahmen im Rahmen der LR-Kreditprogramme, z.B. Erwerb eines Agrarbetriebes, Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche, Nachfolgeregelungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen und Betriebsmittel.

Maximale Bürgschaftshöhe
50% oder 70% des Kredites / T€ 750.

Konditionen
Keine Bearbeitungsgebühr.
Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonitätseinschätzung der Hausbank im risikogerechten Zinssystem.

Sicherheiten
soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter

Sonstiges
Weitere Informationen unter www.agrarbuergschaft.de

Antragsweg
Der Antrag wird direkt über Ihre Hausbank gestellt.

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