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Service & Downloads - Bürgschaftsprogramme

Unser Angebot in Sachsen

Verschaffen Sie sich einen Überblick und erfahren Sie die wichtigsen Merkmale unserer angebotenen Produkte mit nur einem Klick.

Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Investitionsort in Sachsen.

  • Was wird gefördert?
    Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

  • Wie wird gefördert?
    Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80% und bis zu € 2,5 Mio.

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Investitionsort in Sachsen.

  • Was wird gefördert?
    Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

  • Wie wird gefördert?
    Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 160 sowie für Nachfolgefinanzierungen bis zu 80% des Kredites und bis zu T€ 520.

Express-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (mind. zwei Jahresabschlüsse) mit Investitionsort in Sachsen.

  • Was wird gefördert?
    Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

  • Wie wird gefördert?
    Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 70% des Kredites und bis zu T€ 100.

Agrar-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Bestehende kleine und mittelständische Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme unter € 43 Mio. aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichen Gartenbau.

  • Was wird gefördert?
    Investitionen und Übernahmen im Rahmen der LR-Kreditprogramme, z.B. Erwerb eines Agrarbetriebes, Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche, Nachfolgeregelungen, Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder, Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Die Bürgschaftshöhe beträgt 50% oder 70% des Kredites / T€ 750.

Sachsenkredit

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen.

  • Was wird gefördert?
    Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

  • Wie wird gefördert?
    Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80% und bis zu € 2,5 Mio.